Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente
Kurz und nach dem Stand des Gesetzes, das der Bundestag am 16.10.2026 beschlossen hat.
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein staatlicher Zuschuss für die Altersvorsorge von Kindern: Der Staat zahlt für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € pro Monat in ein Altersvorsorgedepot, das auf den Namen des Kindes läuft. Das sind 144 Monate und bis zu 1.440 € pro Kind.
Der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 beschlossen (Drucksache 21/7864). Der Bundesrat muss noch zustimmen, in Kraft treten soll es am 01.01.2027.
Welche Kinder bekommen die 10 Euro?
Anspruch haben Kinder vom Monat ihres 6. Geburtstags bis zum Monat vor ihrem 18. Geburtstag, wenn sie ihren Erstwohnsitz in Deutschland und eine Steuer-ID haben. Es gibt keine Einkommensprüfung, das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.
Der erste Jahrgang sind Kinder, die 2020 geboren sind. Sie werden 2026 sechs Jahre alt, die Monate aus 2026 werden nachgezahlt.
Mein Kind ist vor 2020 geboren. Gibt es auch Geld?
Nein. Für Kinder der Jahrgänge 2009 bis 2019 zahlt der Staat nichts. Sie können trotzdem einen Vertrag abschließen und privat einzahlen, bekommen aber keine 10 € pro Monat.
Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?
Nicht selbst. Du stellst keinen Antrag bei der Familienkasse oder einer Behörde. Du eröffnest für dein Kind ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter, und der Anbieter beantragt das Geld automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Dafür fragt der Anbieter die Steuer-ID, das Geburtsdatum und den Erstwohnsitz deines Kindes ab. Schritt für Schritt erklärt.
Bis wann muss ich den Vertrag abschließen?
Bis zum 31.12. des Jahres, in dem dein Kind 7 Jahre alt wird. Dann fließen die monatlichen Beiträge direkt ins Depot. Für Kinder mit Jahrgang 2020 ist das der 31.12.2027, für Jahrgang 2021 der 31.12.2028.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das Geld ist nicht verloren. Ohne Vertrag fließen die Beiträge in das Sondervermögen „Frühstartrente“ bei der Bundesbank, das ab 01.01.2028 zu 100 % in globale Aktien investiert. Schließt dein Kind später einen Vertrag ab, spätestens bis zum 35. Geburtstag, bekommt es dieses Guthaben samt Erträgen als Startkapital.
Wird das Geld bis zum 35. Geburtstag nicht abgerufen, geht es zurück an den Bundeshaushalt.
Wann kommt das Geld im Depot an?
Die ZfA zahlt vierteljährlich und nachträglich an den Anbieter, der das Geld sofort gutschreibt. Die Anbieter melden die Kinder jeweils bis zum Ende des Monats nach einem Quartal.
Für die Monate aus 2026 und das 1. bis 3. Quartal 2027 ist die Meldefrist bis 31.12.2027 verlängert. Die ersten Gutschriften können sich deshalb bis Anfang 2028 ziehen.
Bei welchen Anbietern bekomme ich die Frühstart-Rente?
Stand 16.10.2026 ist noch kein Anbieter zertifiziert. Angekündigt haben comdirect und flatex (Januar 2027), Deka/Sparkassen und finanzen.net ZERO (Anfang 2027) sowie Fidelity FFB, Scalable Capital und Trade Republic. Zum Anbieter-Überblick.
Was kostet das Depot?
Die Frühstart-Rente läuft in einem Standarddepot mit einer Obergrenze von 1 % Effektivkosten pro Jahr. Auf das Geld vom Staat dürfen keine Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen, solche Kosten sind nur auf private Zuzahlungen erlaubt.
Angekündigt sind zum Beispiel rund 0,10 % pro Jahr bei Deka/Sparkassen und 0,35 % pro Jahr plus 12 € pro Jahr beim FFB VorsorgeDepot.
Kann ich selbst etwas dazu einzahlen?
Ja, bis zu 6.840 € pro Kalenderjahr. Eltern und Großeltern können diese Einzahlungen allerdings nicht von der Steuer absetzen. Wie viel eine eigene Sparrate ausmacht, zeigt der Rechner.
Muss man auf die Frühstart-Rente Steuern zahlen?
Die 10 € vom Staat zählen nicht als Einkommen. Erträge im Depot bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Besteuert wird erst die spätere Rente, wie bei anderen geförderten Altersvorsorgeverträgen (nachgelagerte Besteuerung).
Wann kann mein Kind das Geld nutzen?
Nur als Altersrente, in der Regel nicht vor dem 65. Lebensjahr. Das Guthaben kann nicht verpfändet, verkauft oder gepfändet werden. Stirbt ein Kind vor dem 18. Geburtstag, wird das Guthaben erstattet.
Kann ich kündigen oder den Anbieter wechseln?
Bis zum 18. Geburtstag lassen sich die Zahlungen vom Staat nicht pausieren, und kündbar ist nur der private Teil. Ein Anbieterwechsel ist möglich: Dabei zieht das gesamte Guthaben ohne Abschlusskosten um.
Was passiert mit 18?
Die Zahlungen vom Staat enden mit dem Monat vor dem 18. Geburtstag. Danach kann das Guthaben vollständig in jeden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden und läuft als Altersvorsorgedepot für Erwachsene weiter. Pro Kind gibt es immer nur einen geförderten Vertrag zur selben Zeit.
Brauche ich eine Beratung?
Nein. Das Standarddepot lässt sich online abschließen, eine Anlageberatung ist nicht vorgeschrieben.
Was kann ich heute schon tun?
Lege die Steuer-ID deines Kindes bereit (sie steht im Brief des Bundeszentralamts für Steuern, den ihr nach der Geburt bekommen habt), prüfe mit dem Anspruchs-Check die Frist und behalte die Anbieter im Blick.
Wer schon jetzt privat sparen möchte, kann das in einem Kinderdepot tun, etwa bei Trade Republic, Scalable Capital, finanzen.net ZERO oder comdirect.
Wie viel wird aus 1.440 Euro?
Das hängt von Rendite, Kosten und Zeit ab. Für ein Kind, das im Juni 2020 geboren ist, wachsen nur die 10 € vom Staat bei 0,3 % Kosten pro Jahr bis zum 67. Geburtstag auf rund 6.236 € (3 % Rendite pro Jahr), 18.119 € (5 %) oder 51.818 € (7 %). Garantiert ist das nicht, Aktienmärkte schwanken. Selbst rechnen.
Was ist Frühstarter?
Frühstarter ist eine kostenlose Website und App der Codext GmbH rund um die Frühstart-Rente: Anspruch prüfen, Fristen im Blick behalten, Anbieter vergleichen und den Depotstand verfolgen. Die App speichert alles nur auf deinem Gerät, ohne Konto und ohne Tracking. Wir geben keine Anlageberatung.